Derzeit stehen gebrauchte Motoren zum Verkauf
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Verkauf von Waren und Dienstleistungen
der PowerUP GmbH (Verkäufer)
Stand 2025
1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden “AGB”) gelten für alle
Warenlieferungen und Dienstleistungen, auch wenn dabei nicht ausdrücklich auf diese AGB
hingewiesen wird. Der Kunde anerkennt diese AGB mit der Auftragserteilung. Alle Änderungen
oder Nebenvereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung und
gelten nur im Einzelfall, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Von diesen
AGB abweichende Bedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen. Sofern einzelne
Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen und der aufgrund dieser Bestimmungen abgeschlossenen Vereinbarungen. Die
Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen,
die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
2. Bestellungen, Aufträge und Spezifikationen
Vom Käufer erteilte Aufträge sind für diesen bindend und werden mit i) schriftlicher
Auftragsbestätigung oder ii) beidseitiger Unterzeichnung des Kaufvertrages angenommen. Der
Verkäufer ist berechtigt, nur Teile der Aufträge zu akzeptieren oder Bestellungen ohne Angabe
von Gründen abzulehnen. Spezifikationen (zB Maße, Gewichte) sind für den Verkäufer nur dann
bindend, wenn in der Auftragsbestätigung oder im Kaufvertrag ausdrücklich auf sie Bezug
genommen wird. Jede Spezifikation ist streng vertraulich zu behandeln und darf Dritten nicht
zugänglich gemacht werden. Der Verkäufer behält sich Änderungen der Spezifikationen der
Waren vor, die zur Einhaltung gesetzlicher Erfordernisse notwendig sind, soweit durch diese
Änderungen keine Verschlechterung der Waren hinsichtlich Qualität und Brauchbarkeit auftreten.
3. Preise
Alle Preise des Verkäufers sind nur verbindlich, wenn im Kaufvertrag oder in der
Auftragsbestätigung ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Alle Preise verstehen sich
exklusive Steuern und Transport und basieren auf Lieferung “ab Werk” gemäß den jeweils
geltenden Incoterms, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wird.
4. Lieferung, Lieferzeit
Die Lieferzeit beginnt erst nach endgültiger Klärung aller technischen und kaufmännischen
Lieferbelange zu laufen. Liefertermine verstehen sich „ab Werk“ 6135 Stans, Sportplatzweg 2 /
Österreich, soferne nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wird. Alle Umstände
außerhalb der Einflussnahme der Parteien (Käufer & Verkäufer), z.B. höhere Gewalt,
unvorhersehbare Liefer- oder Produktionsausfälle, behördliche Maßnahmen, Verzögerungen bei
Transport und Verzollung, Transportschäden, Mängel bei wesentlichen Produktionsteilen und
Arbeitsstreitigkeiten verlängern die Lieferzeit, solange diese Beeinträchtigung andauert.
Der Verkäufer ist berechtigt, Teillieferungen durchzuführen.
5. Erfüllung und Gefahrenübergang
Die Lieferung ist erfüllt:
a) Für Lieferungen “ab Werk”: mit Absendung der Versandbereitschaftsanzeige.
b) Für Lieferungen mit vereinbartem Zustellungsort: bei Übergabe der Ware an den ersten
Spediteur oder den ersten Frachtführer.
Bei nicht vom Verkäufer verschuldetem Lieferverzug gilt die Lieferung mit der Mitteilung des
Verkäufers an den Käufer, dass die Waren zur Abholung bereit sind, als abgeschlossen.
Die Dienstleistung ist erfüllt:
Mit Fertigstellung der Dienstleistung und der schriftlichen Mitteilung per E-Mail an den Käufer.
6. Mängelrügen und Gewährleistung
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Erhalt auf Vollständigkeit, Richtigkeit
und sonstige Mangelfreiheit zu überprüfen und allfällige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch
fünf Arbeitstage nach Eingang der Ware, schriftlich an den Verkäufer zu melden. Unter der
Voraussetzung rechtzeitiger Mängelrüge übernimmt der Verkäufer die Gewährleistung für
einwandfreies Material und sachgemäße Verarbeitung für die Dauer von 12 Monaten ab Lieferung
gem. Artikel 5 oder max. 18 Monate ab Versandbereitschaftsanzeige gegenüber dem Käufer, je
nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel oder Schäden an den gelieferten Waren
aufgrund von
a) üblichem Verschleiß von Teilen, deren gewöhnliche Abnutzungsdauer kürzer als die
Gewährleistungsfrist ist und / oder
b) unsachgemäßer Montage oder Wartung, Fahrlässigkeit oder sonstiger unsachgemäßer
Anwendung durch den Käufer.
Vor der Gewährleistung weiters ausgeschlossen sind Betriebsstoffe und Wartungsmaterial wie
Filter, Schmiermittel, Zündkerzen, abgas- und gasberührte Teile, etc.
Voraussetzungen für den Anspruch des Käufers auf Gewährleistung sind:
a) sachgemäße Lagerung, Gebrauch und Wartung/Instandhaltung der gelieferten Ware durch den
Käufer und von ihm beauftragten Dritten unter strikter Einhaltung der Anweisungen des
Verkäufers;
b) Unterfertigung des Abnahmeprotokolls durch den Käufer;
c) ordnungsgemäße Erfüllung sämtlicher vertraglicher Verpflichtungen, insbesondere aller
Zahlungsverpflichtungen durch den Käufer;
d) schriftliche Mängelanzeige an den Verkäufer
Die Gewährleistung ist nach freien Ermessen es Verkäufers auf Austausch oder Verbesserung der
Ware beschränkt. Sofern Leistungen gemäß den Angaben und Anweisungen des Käufers erbracht
werden, übernimmt der Verkäufer die Gewährleistung nur für die ordnungsgemäße Einhaltung
dieser Angaben bzw Anweisungen. Austausch und Verbesserung von Waren lösen keine neue
Gewährleistungsfrist aus. Die beanstandete Ware muss dem Verkäufer kostenfrei nach 6135 Stans,
Sportplatzweg 2, Österreich übermittelt werden.
7. Schadenersatz
Schadenersatzansprüche des Käufers aus welchem Rechtsgrund immer, insbesondere wegen
Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positive Forderungsverletzung, Mangelfolgeschaden,
Mängel, deliktische Schädigungen oder sonstige Vertragsverletzungen sind ausgeschlossen, außer
sie sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers zurückzuführen. Die Beweislast für
das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit obliegt dem Käufer. Diese Einschränkungen
gelten insbesondere auch für Folgeschäden, wie entgangenen Gewinn, Produktionsstillstand,
Nutzungsausfall usw. Die Anweisungen des Verkäufers für die gelieferten Waren sind unbedingt
vom Käufer einzuhalten. Der Verkäufer haftet nicht bei Nichteinhaltung dieser Anweisungen oder
behördlicher Auflagen. Die Haftungsobergrenze für Schadenersatzforderungen beträgt 10 % der
Auftragssumme, sofern nicht übersteigende Beträge im Rahmen der Haftpflichtversicherung des
Verkäufers Deckung finden und ausgezahlt werden. Die Anfechtung dieses Vertrags durch den
Käufer (z.B. wegen Irrtums) ist, soweit dies gesetzlich zulässig ist, ausgeschlossen.
8. Zahlungsbedingungen
Die Hälfte des durch den Käufer vertragsgemäß zu leistenden Rechnungsbetrags ist mangels
abweichender schriftlicher Vereinbarung bei Erhalt der Auftragsbestätigung oder
Vertragsunterzeichnung durch Verkäufer und Käufer fällig, der Rest mit Anzeige der
Versandbereitschaft. Dienstleistungen werden mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung
mit Rechnungslegung durch den Verkäufer zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug werden dem Käufer Verzugszinsen in Höhe von 5 % über Euribor – sofern
dem Verkäufer nicht höhere Kosten entstehen– mindestens jedoch 10 % p.a. der offenen Beträge
verrechnet. Wenn der Käufer mit einer Zahlung in Verzug gerät, tritt Terminverlust ein und der
gesamte Rechnungsbetrag wird sofort fällig. Das Recht des Verkäufers, aufgrund des
Zahlungsverzugs vorzeitig vom Vertrag zurückzutreten bleibt davon unberührt. Sofern der
Verkäufer ein Inkassobüro, einen Rechtsanwalt oder sonstige Dritte mit der Eintreibung offener
Forderungen beauftragt, gehen alle Inkassogebühren (insbesondere Rechtsanwaltskosten) zu
Lasten des Käufers.
Wechsel und Schecks werden nicht an Zahlung statt akzeptiert. Der Käufer ist nicht berechtigt,
mit eigenen Forderungen gegen Zahlungsforderungen des Verkäufers aufzurechnen. Soweit
gesetzlich zulässig, sind Zurückbehaltungsrechte des Käufers ausgeschlossen. Mit der
Auftragserteilung oder der beidseitigen Vertragsunterzeichnung hat der Käufer die mit dem
Verkäufer vereinbarten Maßnahmen zur Zahlungsbesicherung zu treffen (z.B. Bankgarantie
Akkreditiv etc.). Gerät der Käufer mit Zahlungen oder sonstigen Leistungen in Verzug, ist der
Verkäufer – unbeschadet sonstiger Ansprüche – berechtigt, die Lieferung oder Leistung bis zur
Erbringung der vereinbarten Gegenleistung zurückzuhalten oder nach Setzung einer
angemessenen Nachfrist wegen Nichterfüllung vom Vertrag zurückzutreten und
Schadenersatzansprüche (insbesondere wegen Nichterfüllung) geltend zu machen. In diesem Fall
wird die vom Verkäufer einzuhaltende Lieferzeit um die Dauer des Verzugs des Käufers
verlängert. Im Falle des Rücktritts des Verkäufers hat der Käufer bereits gelieferte Waren auf seine
Kosten und Gefahr an den Verkäufer zurückzusenden. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung
nicht nach, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware beim Käufer auf seine Kosten und Gefahr
abzumontieren und abzutransportieren. Der Käufer wird in diesem Fall keinerlei
Zurückbehaltungsrechte geltend machen.
9. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung der Ware durch den Käufer behält sich der Verkäufer das
Eigentumsrecht an den Liefergegenständen vor. Der Käufer ist verpflichtet, seine Kunden
schriftlich über diesen Eigentumsvorbehalt in Kenntnis zu setzen. Im Falle der Weiterveräußerung
von Liefergegenständen des Verkäufers durch den Käufer an Dritte, ist die Kaufpreisforderung
des Käufers in der Höhe der offenen Forderung des Verkäufers an den Verkäufer abzutreten
(verlängerter Eigentumsvorbehalt).
10. Ergänzende Bestimmungen für Dienstleistungen
Die Entsendungen von Servicepersonal des Verkäufers zur Durchführung von Dienstleistungen
erfolgt nur unter folgenden Bedingungen:
a) Die Auswahl des Servicepersonals erfolgt gemäß den dem Verkäufer vom Käufer mitgeteilten
Angaben und unterliegt dem eigenen freien Ermessen des Verkäufers.
b) Der Käufer hat für die Einhaltung der örtlichen Sicherheitsvorschriften Sorge zu tragen und ist
dafür voll verantwortlich. Der Käufer hat das vom Verkäufer entsendete Servicepersonal vor
Aufnahme der Dienstleistungen über sämtliche vor Ort geltenden Sicherheitsvorschriften und
bestehenden Gefahren umfassend aufzuklären und für einen entsprechenden Versicherungsschutz
zu sorgen.
c) Der Käufer hat den Verkäufer von allen Unfällen des Servicepersonals des Verkäufers im Zuge
der Erbringung der Dienstleistungen unverzüglich schriftlich, auch per Telefax oder per E-Mail,
zu informieren.
d) Der Käufer trägt sämtliche zur Durchführung der Dienstleistungen erforderlichen Kosten
(insbesondere Materialkosten und Transportkosten).
e) Der Käufer hat auf seine Kosten und auf seine Gefahr alle Maßnahmen zu treffen, die für eine
ordnungsgemäße und störungsfreie Durchführung und Beendigung der Dienstleistungen
erforderlich sind. Sämtliche bauseits durchzuführenden Gerüst-, Erd-, Fundament- und
Stemmarbeiten usw sind rechtzeitig vor Aufnahme der Dienstleistungen fertigzustellen. Sämtliche
für die Durchführung der Dienstleistungen erforderlichen Betriebsstoffe (insbesondere Kraftstoff,
Öl, Strom, Pressluft usw) sind auf Kosten des Käufers rechtzeitig vor Beginn der Dienstleistungen
vom Käufer bereitzustellen. Der Verkäufer ist nur verpflichtet, das ausschließlich für die Montage
erforderliche Werkzeug bereitzustellen, eine darüber hinaus erforderliche Beistellung von
Spezialwerkzeugen und Sondervorrichtungen hat durch den Käufer und auf dessen Kosten zu
erfolgen. Der Käufer wird die für die Unterbringung und den Aufenthalt des Servicepersonals
erforderlichen Räumlichkeiten unentgeltlich zur Verfügung stellen und für deren Beheizung und
Beleuchtung auf eigene Kosten sorgen.
f) Der Käufer hat alle vom Verkäufer eingebrachten Arbeitsbehelfe und Sachen bis zur
vollständigen Beendigung der Dienstleistungen in Obsorge zu nehmen. Der Käufer haftet dem
Verkäufer für Beschädigung, Zerstörung oder Verlust dieser Sachen.
g) Die Vergütung für das Servicepersonal des Verkäufers ergibt sich ausschließlich aufgrund der
jeweiligen Entgeltsätze aus den Verrechnungssätzen für das Servicepersonal des Verkäufers. Der
Verkäufer behält sich ausdrücklich vor, angebotene Materialien durch gleichwertige zu ersetzten
sowie konstruktive Änderungen vorzunehmen.
11. Immaterialgüterrechte
Wird eine Ware vom Verkäufer aufgrund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modellen
oder sonstigen Angaben des Käufers angefertigt, hat der Käufer den Verkäufer bei einem Eingriff
in Immaterialgüterrechte Dritter jeglicher Art schad- und klaglos zu halten.
12. Datenschutz
Der Verkäufer ist berechtigt, personenbezogene Daten des Käufers im Rahmen des
Geschäftsverkehrs zu speichern, zu übermitteln, zu überarbeiten und zu löschen. Der Käufer
verpflichtet sich zur absoluten Geheimhaltung des dem Käufer aus den Geschäftsbeziehungen
zugegangenen Wissens gegenüber Dritten.
13. Geheimhaltung
Der Käufer hat möglicherweise Zugriff auf Informationen, die für den Verkäufer vertraulich sind
(„vertrauliche Informationen“). Vertrauliche Informationen umfassen, ohne darauf beschränkt zu
sein, die Vertragsbedingungen und Vertragspreise, die technischen und sonstigen Spezifikationen
für die Ware sowie alle Informationen, die eindeutig als vertraulich gekennzeichnet sind.
Informationen gelten nicht als vertrauliche Informationen, wenn diese: (a) durch fehlende
Handlung oder Unterlassung des Käufers öffentlich zugänglich sind oder werden; (b) sich vor der
Offenlegung im rechtmäßigen Besitz des Käufers befinden und vom Käufer weder direkt noch
indirekt vom Verkäufer erhalten worden sind; (c) dem Käufer von einem Dritten ohne
Beschränkung der Offenlegung rechtmäßig offengelegt werden oder (d) eigenständig vom Käufer
entwickelt worden sind. Der Käufer verpflichtet sich, vertrauliche Informationen während der
Laufzeit eines Vertrages und für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Beendigung eines Vertrages
vertraulich zu behandeln. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass er vertrauliche
Informationen, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, in keiner Form Dritten zur
Verfügung stellt oder vertrauliche Informationen für andere Zwecke als die Durchführung eines
Vertrags verwendet. Der Käufer verpflichtet sich, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen,
um sicherzustellen, dass vertrauliche Informationen von seinen Mitarbeitern, Vertretern oder
Vermittlern nicht unter Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung offengelegt oder
verbreitet werden.
14. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Die Rechtsbeziehungen mit dem Käufer unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist
Stans, Österreich.
Für alle Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von Euro 100.000,-, die sich aus oder im
Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, wird das für den Sitz des
Verkäufers örtlich und sachlich zuständige Gericht vereinbart. Der Verkäufer ist jedoch auch
berechtigt, ein anderes, für den Käufer zuständiges Gericht anzurufen.
Alle Streitigkeiten über einem Streitwert von Euro 100.000,–, die sich aus oder in Zusammenhang
mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, werden nach den Regeln der
Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer von drei ernannten Schiedsrichtern
endgültig entschieden. Soweit die Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer
keine Regelungen enthält, gilt für das Schiedsverfahren österreichisches Verfahrensrecht. Ort des
Schiedsverfahrens ist Innsbruck, Österreich. Die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist
Deutsch. Für die Feststellung des maßgeblichen Streitwerts sind die jeweils geltenden
Bestimmungen des österreichischen Zivilverfahrensrechts maßgeblich.
15. Sonstige Bestimmungen
Der Verkäufer ist berechtigt, angebotene Materialien durch gleichwertige zu ersetzen und
Änderungen vorzunehmen. Der Verkäufer behält sich die Immaterialgüterrechte an allen
technischen Informationen, die dem Käufer zur Verfügung gestellt werden, vor. Jede Abtretung
von Rechten aus dem mit dem Verkäufer abgeschlossenen Vertrag an Dritte bedarf der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.