Derzeit stehen gebrauchte Motoren zum Verkauf
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 2023
1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden “AGB”) gelten für alle Warenlieferungen und Dienstleistungen, auch wenn dabei nicht ausdrücklich auf diese AGB hingewiesen wird. Der Käufer anerkennt diese AGB mit der Auftragserteilung. Alle Änderungen oder Nebenvereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung und gelten nur im Einzelfall, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Von diesen AGB abweichende Bedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen. Sofern einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und der aufgrund dieser Bestimmungen abgeschlossenen Vereinbarungen. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
2. Bestellungen, Aufträge und Spezifikationen
Vom Käufer erteilte Aufträge sind für diesen bindend und werden mit i) schriftlicher Auftragsbestätigung oder ii) beidseitiger Unterzeichnung des Kaufvertrages angenommen. Der Verkäufer ist berechtigt, nur Teile der Aufträge zu akzeptieren oder Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Spezifikationen (zB Maße, Gewichte) sind für den Verkäufer nur dann bindend, wenn in der Auftragsbestätigung oder im Kaufvertrag ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Jede Spezifikation ist streng vertraulich zu behandeln und darf Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Verkäufer behält sich Änderungen der Spezifikationen der Waren vor, die zur Einhaltung gesetzlicher Erfordernisse notwendig sind, soweit durch diese Änderungen keine Verschlechterung der Waren hinsichtlich Qualität und Brauchbarkeit auftreten.
3. Preise
Alle Preise des Verkäufers sind nur verbindlich, wenn im Kaufvertrag oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Alle Preise verstehen sich exklusive Steuern und Transport und basieren auf Lieferung “ab Werk” gemäß den jeweils geltenden Incoterms, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wird.
4. Lieferung, Lieferzeit
Die Lieferzeit beginnt erst nach endgültiger Klärung aller technischen und kaufmännischen Lieferbelange zu laufen. Liefertermine verstehen sich „ab Werk“, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wird. Alle Umstände außerhalb der Einflussnahme der Parteien (Käufer & Verkäufer), z.B. höhere Gewalt, unvorhersehbare Liefer- oder Produktionsausfälle, behördliche Maßnahmen, Verzögerungen bei Transport und Verzollung, Transportschäden, Mängel bei wesentlichen Produktionsteilen und Arbeitsstreitigkeiten verlängern die Lieferzeit, so lange diese Beeinträchtigung andauert.
Der Verkäufer ist berechtigt, Teillieferungen durchzuführen.
5. Erfüllung und Gefahrenübergang
Die Lieferung ist erfüllt:
a) Für Lieferungen “ab Werk”: mit Absendung der Lieferbereitschaftsmitteilung.
b) Für Lieferungen mit vereinbartem Zustellungsort: bei Übergabe der Ware an den ersten Spediteur oder den ersten Frachtführer.
Bei nicht vom Verkäufer verschuldetem Lieferverzug gilt die Lieferung mit der Mitteilung des Verkäufers an den Käufer, dass die Waren zur Abholung bereit sind, als abgeschlossen.
Die Dienstleistung ist erfüllt:
Mit Fertigstellung der Dienstleistung und der schriftlichen Mitteilung per E-mail an den Käufer.
6. Mängelrügen und Gewährleistung
Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Erhalt auf Vollständigkeit, Richtigkeit und sonstige Mangelfreiheit zu überprüfen und allfällige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch fünf Arbeitstage nach Erhalt der Ware, schriftlich an den Verkäufer zu melden. Unter der Voraussetzung rechtzeitiger Mängelrüge übernimmt der Verkäufer die Gewährleistung für einwandfreies Material und sachgemäße Verarbeitung für die Dauer von 12 Monaten ab Lieferung gemäß Artikel 5 oder max. 18 Monate ab Versandbereitschaftsanzeige gegenüber dem Käufer, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel oder Schäden an den gelieferten Waren aufgrund von
a) üblichem Verschleiß von Teilen, deren gewöhnliche Abnutzungsdauer kürzer als die Gewährleistungsfrist ist und
b) unsachgemäßer Montage oder Wartung, Fahrlässigkeit oder sonstiger unsachgemäßer Anwendung durch den Käufer.
Von der Gewährleistung weiters ausgeschlossen sind Betriebsstoffe und Wartungsmaterial wie Filter, Schmiermittel, Zündkerzen, abgas- und gasberührte Teile, etc.
Voraussetzungen für den Anspruch des Käufers auf Gewährleistung sind:
a) sachgemäße Lagerung, Gebrauch und Wartung/Instandhaltung der gelieferten Ware durch den Käufer und von ihm beauftragten Dritten unter strikter Einhaltung der Anweisungen des Verkäufers;
b) Unterfertigung des Abnahmeprotokolls durch den Käufer;
c) ordnungsgemäße Erfüllung sämtlicher vertraglicher Verpflichtungen, insbesondere aller Zahlungsverpflichtungen durch den Käufer;
d) schriftliche Mängelanzeige an den Verkäufer;
Die Gewährleistung ist nach unserem freien Ermessen auf Austausch oder Verbesserung der Ware beschränkt. Sofern Leistungen gemäß den Angaben und Anweisungen des Käufers erbracht werden, übernehmen wir die Gewährleistung nur für die ordnungsgemäße Einhaltung dieser Angaben bzw. Anweisungen. Austausch und Verbesserung von Waren lösen keine neue Gewährleistungsfrist aus. Die beanstandete Ware muss dem Verkäufer kostenfrei nach 6135 Stans, Sportplatzweg, Austria übermittelt werden.
7. Schadenersatz
Schadenersatzansprüche des Käufers aus welchem Rechtsgrund immer, insbesondere wegen Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positive Forderungsverletzung, Mangelfolgeschaden, Mängel, deliktische Schädigungen oder sonstige Vertragsverletzungen sind ausgeschlossen, außer sie sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers zurückzuführen. Die Beweislast für das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit obliegt dem Käufer. Diese Einschränkungen gelten insbesondere auch für Folgeschäden, wie entgangenen Gewinn, Produktionsstillstand, Nutzungsausfall usw. Die Anweisungen des Verkäufers für die gelieferten Waren sind unbedingt vom Käufer einzuhalten. Der Verkäufer haftet nicht bei Nichteinhaltung dieser Anweisungen oder behördlicher Auflagen. Die Haftungsobergrenze für Schadenersatzforderungen beträgt 10 % der Auftragssumme, sofern nicht übersteigende Beträge im Rahmen unserer Haftpflichtversicherung Deckung finden und ausgezahlt werden. Die Anfechtung dieses Vertrags durch den Käufer (zB wegen Irrtums) ist, soweit dies gesetzlich zulässig ist, ausgeschlossen.
8. Zahlungsbedingungen
Die Hälfte des durch den Käufer vertragsgemäß zu leistenden Rechnungsbetrags ist mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung bei Erhalt der Auftragsbestätigung oder Vertragsunterzeichnung durch Verkäufer und Käufer fällig, der Rest mit Anzeige der Versandbereitschaft. Dienstleistungen werden mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung mit unserer Rechnungslegung zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug werden dem Käufer Verzugszinsen in Höhe von 5 % über Euribor – sofern dem Verkäufer nicht höhere Kosten entstehen– mindestens jedoch 10% p.a. der offenen Beträge verrechnet. Wenn der Käufer mit einer Zahlung in Verzug gerät, tritt Terminverlust ein und der gesamte Rechnungsbetrag wird sofort fällig. Das Recht des Verkäufers, aufgrund des Zahlungsverzugs vorzeitig vom Vertrag zurückzutreten bleibt davon unberührt. Sofern der Verkäufer ein Inkassobüro, einen Rechtsanwalt oder sonstige Dritte mit der Eintreibung offener Forderungen beauftragt, gehen alle Inkassogebühren (insbesondere Rechtsanwaltskosten) zu Lasten des Käufers.
Wechsel und Schecks werden nicht an Zahlung statt akzeptiert. Der Käufer ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Zahlungsforderungen des Verkäufers aufzurechnen. Soweit gesetzlich zulässig, sind Zurückbehaltungsrechte des Käufers ausgeschlossen. Mit der Auftragserteilung oder der beidseitigen Vertragsunterzeichnung hat der Käufer die mit dem Verkäufer vereinbarten Maßnahmen zur Zahlungsbesicherung zu treffen (z.B. Bankgarantie, Akkreditiv etc.). Gerät der Käufer mit Zahlungen oder sonstigen Leistungen in Verzug, ist der Verkäufer – unbeschadet sonstiger Ansprüche – berechtigt, die Lieferung oder Leistung bis zur Erbringung der vereinbarten Gegenleistung zurückzuhalten oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist wegen Nichterfüllung vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatzansprüche (insbesondere wegen Nichterfüllung) geltend zu machen.
In diesem Fall wird die vom Verkäufer einzuhaltende Lieferzeit um die Dauer des Verzugs des Käufers verlängert. Im Falle des Rücktritts des Verkäufers hat der Käufer bereits gelieferte Waren auf seine Kosten und Gefahr an den Verkäufer zurückzusenden. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware beim Käufer auf seine Kosten und Gefahr abzumontieren und abzutransportieren. Der Käufer wird in diesem Fall keinerlei Zurückbehaltungsrechte geltend machen.
9. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung der Ware durch den Käufer behält sich der Verkäufer das Eigentumsrecht an den Liefergegenständen vor. Der Käufer ist verpflichtet, seine Kunden schriftlich über diesen Eigentumsvorbehalt in Kenntnis zu setzen. Im Falle der Weiterveräußerung von Liefergegenständen des Verkäufers durch den Käufer an Dritte, ist die Kaufpreisforderung des Käufers in der Höhe der offenen Forderung des Verkäufers an den Verkäufer abzutreten (verlängerter Eigentumsvorbehalt).
10. Ergänzende Bestimmungen für Dienstleistungen
Die Entsendungen unseres Servicepersonals zur Durchführung von Dienstleistungen erfolgt nur unter folgenden Bedingungen:
a) Die Auswahl des Servicepersonals erfolgt gemäß den uns vom Käufer mitgeteilten Angaben und unterliegt dem eigenen freien Ermessen des Verkäufers.
b) Der Käufer hat für die Einhaltung der örtlichen Sicherheitsvorschriften Sorge zu tragen und ist dafür voll verantwortlich. Der Käufer hat das von uns entsendete Servicepersonal vor Aufnahme der Dienstleistungen über sämtliche vor Ort geltenden Sicherheitsvorschriften und bestehenden Gefahren umfassend aufzuklären und für einen entsprechenden Versicherungsschutz sorgen.
c) Der Käufer hat den Verkäufer von allen Unfällen unseres Servicepersonals im Zuge der Erbringung der Dienstleistungen unverzüglich schriftlich, auch per Telefax, zu informieren.
d) Der Käufer trägt sämtliche zur Durchführung der Dienstleistungen erforderlichen Kosten (insbesondere Materialkosten und Transportkosten).
e) Der Käufer hat auf seine Kosten und auf seine Gefahr alle Maßnahmen zu treffen, die für eine ordnungsgemäße und störungsfreie Durchführung und Beendigung der Dienstleistungen erforderlich sind. Sämtliche bauseits durchzuführenden Gerüst-, Erd-, Fundament- und Stemmarbeiten usw. sind rechtzeitig vor Aufnahme der Dienstleistungen fertigzustellen. Sämtliche für die Durchführung der Dienstleistungen erforderlichen Betriebsstoffe (insbesondere Kraftstoff, Öl, Strom, Preßluft usw.) sind auf Kosten des Käufers rechtzeitig vor Beginn der Dienstleistungen vom Käufer bereitzustellen. Der Verkäufer ist nur verpflichtet, das ausschließlich
für die Montage erforderliche Werkzeug bereitzustellen, eine darüber hinaus erforderliche Beistellung von Spezialwerkzeugen und Sondervorrichtungen hat durch den Käufer und auf dessen Kosten zu erfolgen. Der Käufer wird die für die Unterbringung und den Aufenthalt des Servicepersonals erforderlichen Räumlichkeiten unentgeltlich zur Verfügung stellen und für deren Beheizung und Beleuchtung auf eigene Kosten sorgen.
f) Der Käufer hat alle vom Verkäufer eingebrachten Arbeitsbehelfe und Sachen bis zur vollständigen Beendigung der Dienstleistungen in Obsorge zu nehmen. Der Käufer haftet dem Verkäufer für Beschädigung, Zerstörung oder Verlust dieser Sachen.
g) Die Vergütung für das Servicepersonal des Verkäufers ergibt sich ausschließlich aufgrund der jeweiligen Entgeltsätze aus Verrechnungssätzen für Servicepersonal des Verkäufers. Der Verkäufer behält sich ausdrücklich vor, angebotene Materialien durch gleichwertige zu ersetzten sowie konstruktive Änderungen vorzunehmen.
11. Immaterialgüterrechte
Wird eine Ware vom Verkäufer aufgrund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modellen oder sonstigen Angaben des Käufers angefertigt, hat der Käufer den Verkäufer bei einem Eingriff in Immaterialgüterrechte Dritter jeglicher Art schad- und klaglos zu halten.
12. Datenschutz
Der Verkäufer ist berechtigt, personenbezogene Daten des Käufers im Rahmen des Geschäftsverkehrs zu speichern, zu übermitteln, zu überarbeiten und zu löschen. Der Käufer verpflichtet sich zur absoluten Geheimhaltung des ihm aus den Geschäftsbeziehungen zugegangenen Wissens gegenüber Dritten.
13. Geheimhaltung
Der Käufer hat möglicherweise Zugriff auf Informationen, die für den Verkäufer vertraulich sind (“vertrauliche Informationen”). Vertrauliche Informationen umfassen, ohne darauf beschränkt zu sein, die Vertragsbedingungen und Vertragspreise, die technischen und sonstigen Spezifikationen für die Ware sowie alle Informationen, die eindeutig als vertraulich gekennzeichnet sind. Informationen gelten nicht als vertrauliche Informationen, wenn diese:
(a) durch fehlende Handlung oder Unterlassung des Käufers öffentlich zugänglich sind oder werden;
(b) sich vor der Offenlegung im rechtmäßigen Besitz des Käufers befinden und vom Käufer weder direkt noch indirekt vom Verkäufer erhalten worden sind;
(c) dem Käufer von einem Dritten ohne Beschränkung der Offenlegung rechtmäßig offengelegt werden; oder
(d) eigenständig vom Käufer entwickelt worden sind. Der Käufer verpflichtet sich, vertrauliche Informationen während der Laufzeit eines Vertrages und für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Beendigung eines Vertrages vertraulich zu behandeln. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass er vertrauliche Informationen, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, in keiner Form Dritten zur Verfügung stellt oder vertrauliche Informationen für andere Zwecke als die Durchführung eines Vertrags verwendet. Der Käufer verpflichtet sich, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass vertrauliche Informationen von seinen Mitarbeitern, Vertretern oder Vermittlern nicht unter Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung offengelegt oder verbreitet werden.
14. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Die Rechtsbeziehungen mit dem Käufer unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Stans, Österreich.
Für alle Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von Euro 100.000,–, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, wird das für den Sitz des Verkäufers örtlich und sachlich zuständige Gericht vereinbart. Der Verkäufer ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Käufer zuständiges Gericht anzurufen.
Alle Streitigkeiten über einem Streitwert von Euro 100.000,–, die sich aus oder in Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, werden nach den Regeln der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer von drei ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden. Soweit die Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer keine Regelungen enthält, gilt für das Schiedsverfahren österreichisches Verfahrensrecht. Ort des Schiedsverfahrens ist Innsbruck, Österreich. Die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist Deutsch. Für die Feststellung des maßgeblichen Streitwerts sind die jeweils geltenden Bestimmungen des österreichischen Zivilverfahrensrechts maßgeblich.
15. Sonstige Bestimmungen
Der Verkäufer ist berechtigt, angebotene Materialien durch gleichwertige zu ersetzen und Änderungen vorzunehmen. Der Verkäufer behält sich die Immaterialgüterrechte an allen technischen Informationen, die dem Käufer zur Verfügung gestellt werden, vor. Jede Abtretung von Rechten aus dem mit dem Verkäufer abgeschlossenen Vertrag an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.